Staatsanwaltschaft

Wir untersuchen von erwachsenen Personen begangene Straftaten im Kanton Zürich. Unsere Staatsanwältinnen und –anwälte leiten Strafverfahren und sorgen für die Durchsetzung der Regeln unseres Rechtsstaats. Gemeinsam mit unseren Schnittstellenpartnern sorgen wir damit auch für Sicherheit im Kanton.

Inhaltsverzeichnis

Über uns

Auftrag

Die Zürcher Staatsanwaltschaft ist zuständig für die Verfolgung von Straftaten von erwachsenen Personen im Kanton Zürich. Wir leiten das Vorverfahren und untersuchen Straftaten. Nötigenfalls beantragen wir Zwangsmassnahmen wie z.B. Untersuchungshaft oder ordnen Hausdurchsuchungen an. Leichte bis mittelschwere Straftaten sanktionieren wir mit Strafbefehl. Bei schweren Straftaten erheben wir Anklage und vertreten diese beim zuständigen Gericht. Zudem leisten wir internationale sowie nationale Rechtshilfe in Strafsachen.

Zürcher Staatsanwaltschaft auf einen Blick

  • Acht Staatsanwaltschaften, fünf in den Regionen und drei auf bestimmte Deliktsarten spezialisiert
  • Oberstaatsanwaltschaft zur Führung, Steuerung und Planung der Gesamtorganisation
  • 30'434 eingegangene Geschäfte (2022)
  • 13'835 Einvernahmen (2022)
  • 472 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Stand Ende 2022)
  • davon rund 200 Staatsanwältinnen und -anwälte

Für die Verfolgung von Übertretungen ist die Staatsanwaltschaft nur dann zuständig, wenn die Übertretung mit einem Verbrechen oder Vergehen im Zusammenhang steht. Ansonsten sind für die Verfolgung und Beurteilung der Übertretungen die Statthalter bzw. Stadtrichterämter zuständig. Für Verfahren gegen Personen unter 18 Jahren ist die Jugendanwaltschaft zuständig.

Die Organisation und die Zuständigkeiten sind im kantonalen Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Straf- und Zivilprozess (GOG) geregelt. Grundlage der Verfahren bildet die schweizerische Strafprozessordnung.  

Organisation und Standorte

Die Zürcher Staatsanwaltschaft besteht aus fünf Regionalen Staatsanwaltschaften, welche über den ganzen Kanton verteilt sind, sowie drei Kantonale Staatsanwaltschaften mit Spezialisierung auf bestimmte Deliktsarten. Die Staatsanwaltschaft Kanton Zürich wird durch die Oberstaatsanwaltschaft geplant, geführt und gesteuert. Sie ist der Direktion der Justiz und des Innern administrativ unterstellt. In der Fallführung ist die Staatsanwaltschaft wegen des Gewaltentrennungsprinzips jedoch unabhängig von der Politik.  

Bei uns arbeiten

Die Staatsanwaltschaft bietet sinnstiftende und vielseitige Arbeitsmöglichkeiten für Menschen, die sich gerne in den Dienst eines sicheren und lebenswerten Kantons Zürich stellen. Erfahren Sie mehr zu unserer Tätigkeit, zu unseren Berufsbildern und zu unseren offenen Stellen.  

Medien

Die Medienstelle ist die erste Anlaufstelle für Fragen von Medienschaffenden zu einzelnen Verfahren und zur allgemeinen Tätigkeit der Zürcher Staatsanwaltschaft.  

Kriminalistisches Institut

Zum Auftrag der Zürcher Staatsanwaltschaft gehört es, Angehörige der Strafrechtspflege beruflich aus- und weiterzubilden. Dazu betreiben wir das Kriminalistische Institut, das regelmässig Kurse und Vorträge zu Themen wie Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminaltaktik, Kriminaltechnik, Rechtsmedizin oder Verbrechensbekämpfung anbietet.

Dr. Andreas Eckert

Leitender Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich

Für die oberste Leitung der Zürcher Staatsanwaltschaft ist Andreas Eckert verantwortlich. Er ist seit März 2022 Leitender Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich sowie verschiedenen beruflichen Stationen arbeitete er zuerst als Bezirksanwalt bzw. Staatsanwalt. Zuletzt war er während rund 10 Jahren als Oberstaatsanwalt im Kanton Zürich tätig.

Dr. Andreas Eckert, Leitender Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich

Kontakt

Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich

Adresse

Güterstrasse 33
8010 Zürich
Route (Google)

Liste aller Kontakte und Standorte

Telefon

+41 43 258 22 00

E-Mail

kanzlei.osta@ji.zh.ch

Diese E-Mail ist nur für allgemeine Anfragen gedacht. Anfragen zu konkreten Verfahren richten Sie bitte direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft. Strafanzeigen, die per E-Mail eingereicht werden, müssen gemäss Art. 110 Abs. 2 StPO mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.