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Örtlich nach Amtskreisen
eingeteilte Staatsanwaltschaften, die alle Geschäfte bearbeiten,
die nicht in die Zuständigkeit der besonderen
Staatsanwaltschaften fallen. |
Die Besonderen
Staatsanwaltschaften sind jede für den ganzen Kanton Zürich
zuständig und bearbeiten besondere Geschäfte. |