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Amtliche Mandate
Mit Inkrafttreten der StPO per 1.1.2011 ist neu die Staatsanwaltschaft als Verfahrensleitung im Untersuchungsverfahren für die Bestellung von amtlichen Verteidigungen und unentgeltlichen Rechtsbeiständen zuständig (Art. 133 Abs. 1 und Art. 137 StPO).
Im Kanton Zürich obliegt diese Aufgabe zentral dem bei der Oberstaatsanwaltschaft angesiedelten Büro für amtliche Mandate (§ 155 Abs. 1 GOG). Bestellungsanträge sind bei den fallführenden Staatsanwältinnen und Staatsanwälten einzureichen. Dasselbe gilt für Anträge um Verteidigungswechsel und Entschädigungen bei einer Mandatsbeendigung im Vorverfahren (bei vorzeitigen Mandatswiderrufen, Einstellungen und Strafbefehlen). Diese neue Zuständigkeitsordnung gilt per 1.1.2011 (für das Vorverfahren) auch für altrechtlich bestellte Mandate.
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Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich
Büro für amtliche Mandate
Florhofgasse 2
8001 Zürich
Postadresse:
Florhofgasse 2
Postfach
8090 Zürich
Telefon
(+41) 044 265 77 24
Fax
(+41) 044 265 77 51
E-Mail
mandate@ji.zh.ch
