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Strafverfahren
Im Rahmen der Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Polizei (sogenanntes Vorverfahren) wird der Sachverhalt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht so weit abgeklärt, dass entweder Anklage erhoben oder das Verfahren auf andere Weise erledigt werden kann.
