Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich

Florhofgasse 2, 8001 Zürich

Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich leitet und beaufsichtigt den Bereich Strafverfolgung Erwachsene. Sie besteht aus dem Leitenden Oberstaatsanwalt, zwei Oberstaatsanwälten und einem Staatsanwalt für besondere Aufgaben.

Ihr angegliedert sind zudem die Stabsdienste Controlling, Rechnungsführung und Logistik, das Büro für amtliche Mandate, die Medienstelle sowie Personelles, Weiterbildung und Kommunikation. Diese und die Oberstaatsanwälte werden durch juristische und kaufmännische Mitarbeitende unterstützt.

Leitung:

Leitender Oberstaatsanwalt:Oberstaatsanwälte:
Dr.iur. Andreas Brunnerlic.iur. Martin Bürgisser
 Dr.iur. Andreas Eckert

E-Mail an die Oberstaatsanwaltschaft (kanzlei.osta@ji.zh.ch)

Da der Inhalt des Formulars unverschlüsselt über das Internet versandt wird, ist das Kontaktformular nur geeignet und vorgesehen für allgemeine Anfragen. Diese müssen einen direkten Bezug zur Tätigkeit der Strafverfolgung Erwachsene aufweisen und sind mit den nötigen Personalien (mit * versehene Felder) des Absenders zu versehen. Anonyme Anfragen bleiben unbeantwortet.

Strafanzeigen sind entweder mündlich oder schriftlich bei der Polizei oder schriftlich, mit allen vorhandenen notwendigen Unterlagen als Beilage, bei einer Staatsanwaltschaft einzureichen. Anzeigen, die über das Kontaktformular eingehen, werden nicht bearbeitet.

Anfragen zu konkreten Verfahren sind schriftlich oder telefonisch an die zuständige Staatsanwaltschaft (in den Kontaktformularen der Staatsanwaltschaften: an das zuständige Büro) zu richten."